Hans Henckin aus Stuttgart-Bad Cannstatt, wegen Friedensbruchs, bei dem einer verwundet worden war, der Herrschaft mit 20 fl verfallen und zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte und wegen Zahlungsunfähigkeit mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und sein Leben lang nicht mehr zurückzukehren, es sei denn, er könne dem Vogt zu Stuttgart 20 fl bezahlen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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