Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt als Folge des Vergleichs mit Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz vom 11. Februar 1507 (siehe Nr. 2374) den Vogt (faut) von Germersheim Ludwig von Fleckenstein (Fleckstein), seinen Anteil an der Gemeinschaft Guttenberg - ein Viertel der ganzen Gemeinschaft - Herzog Alexander zu übergeben und dagegen für Kurfürst Philipp das slos Landeck zusammen mit den dorfflein sowie ein Viertel an Iggelsheim (Ugelsheym), Haßloch (Hasenloch) und Böhl (Bohell) in Besitz zu nehmen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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