Vertrag über die Teilung der Hinterlassenschaft des am 20. April 1707 verstorbenen vormaligen Ulmer Altbürgermeisters Johann Ulrich Baldinger. Erben sind seine ältere Tochter Maria Justina, Ehefrau des Theodor August Schad, und der noch minderjährige Sohn Johann Ulrich seiner verstorbenen jüngeren Tochter Juliana Benigna, die mit dem Oberamtmann in Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis] Erhard Schad verheiratet war. Der Vertrag wird geschlossen im Beisein des Erhard Schad als leiblicher Vater von Johann Ulrich sowie des Theodor August Schad als Ehemann von Maria Justina. Der Teilungsvertrag war notwendig geworden, weil der Magistrat der Stadt Ulm das Testament des Verstorbenen per Dekret für ungültig erklärt hatte.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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