Die Aussteller bekunden, dass sie den Streit mit dem Kloster Adelberg um den Wald "im Ainschieß" (Aichschieß) beigelegt haben. Der Wald selbst samt seinen Rechten und dem Zubehör soll weiterhin allein der Stadt Esslingen gehören, doch dürfen die "Pauren von Ainschieß" die dort befindlichen Weiden "zue gebirenden zeiten" und unter Vermeidung von Schaden nutzen. Ferner befreit die Stadt auf Dauer alle Güter des Klosters innerhalb der Stadtmauern, insbesondere dasjenige Heinrichs von Wendlingen, von der städtischen Steuern, der Gerichtshoheit und den Diensten. Abschriften in: H 102/1_[Bände. 74, 75, Bl. 286r-289v; Bände 76 und 78, Bl. 375v-377] Auch in: (!) H 102/8_Bd. 36, Blatt 375v-377v

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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