Johann Franz Desideratus, Fürst zu Nassau (Nassauw) Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Ritter vom goldenen Vlies,...
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1008 a, 142
1008 a Nachlass Jacob Friedrich Eberhard
Nachlass Jacob Friedrich Eberhard >> Urkunden des Hofes Faulbach und der damit verbundenen Besitzstücke >> 13 1676-1700
1691-12-09
Ausfertigung Pergament mit anhängendem Siegel in einer Holzkapsel, Deckel der Kapsel fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum in unser Residentz Statt Siegen den 9. tag Dezembris 1691
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Franz Desideratus, Fürst zu Nassau (Nassauw) Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Ritter vom goldenen Vlies, Statthalter des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen, Herr zu Beilstein, bekundet für sich und seine Vettern Franz Bernhard, Heinrich, Heinrich Kasimir, Franz Alexander und Friedrich Wilhelm Adolf, Fürsten zu Nassau, daß der verstorbene Jochem von Hoenberg (Hoenburg) unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach Abschluss des Katzenelnboger Vertrags von den Grafen von Nassau-Katzenelnbogen die Lehen, die seine Eltern und Voreltern in und um Dorndorf (Dorndorff) hatten, zu Erblehen getragen hat. Nach seinem Tod sind diese Lehen an Philipp von Langenbach, den Sohn seiner Tochter Juliane, gefallen, der sie an die Grafen von Nassau abgetreten hat. Dafür wurde er belehnt mit 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Dorndorf aus ihrem Wald jährlich - je 3 Wagen zu jeder Fronfasten - in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Oberhadamar), gegen angemessene Verpflegung der Fuhrleute liefern sollen, wozu sie die Fürsten von Nassau laut gemachten Vorbehalt anzuhalten haben. Dazu 3 Malter von der fürstlichen Kornpacht von dem Wasserfall bei der Langenbachsehen Mühle zum Ziegenfurt oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeutzheim) und die Fischerei im Mühlengraben. Dieser Tauschvertrag wurde am 5. April 1633 geschlossen und am 9. Juli 1633 wurde Philipp von Langenbach mit den eingetauschten Gerechtigkeiten erblich belehnt. Nach dem Tod des Philipp von Langenbach geht das Lehen auf die Söhne seiner Tochter Anna Ottilia von Steprath (Stepprodt), die Brüder Conrad Wilhelm, Vincenz Ludwig, Ernst, Georg Ernst, Philipp Maximilian und Johann Jacob Niclas von Steprath über. Der Aussteller belehnt die Brüder von Steprath mit den genannten Gerechtigkeiten. Conrad Wilhelm und - an Stelle seiner jüngeren Söhne - Gottfried von Steprath leisten den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen des Fürsten von Nassau-Katzenelnbogen zu Diez (Dietz).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Franz Desideratus, Fürst zu Nassau (Nassauw) Graf zu Katzenelnbogen (Catzenelenbogen), Vianden und Diez (Dietz), Ritter vom goldenen Vlies, Statthalter des Herzogtums Geldern und der Grafschaft Zütphen, Herr zu Beilstein, bekundet für sich und seine Vettern Franz Bernhard, Heinrich, Heinrich Kasimir, Franz Alexander und Friedrich Wilhelm Adolf, Fürsten zu Nassau, daß der verstorbene Jochem von Hoenberg (Hoenburg) unter anderem von den Landgrafen von Hessen und nach Abschluss des Katzenelnboger Vertrags von den Grafen von Nassau-Katzenelnbogen die Lehen, die seine Eltern und Voreltern in und um Dorndorf (Dorndorff) hatten, zu Erblehen getragen hat. Nach seinem Tod sind diese Lehen an Philipp von Langenbach, den Sohn seiner Tochter Juliane, gefallen, der sie an die Grafen von Nassau abgetreten hat. Dafür wurde er belehnt mit 12 Wagen Brennholz, die die Bauern von Dorndorf aus ihrem Wald jährlich - je 3 Wagen zu jeder Fronfasten - in den Langenbachsehen Hof zu Hadamar (Oberhadamar), gegen angemessene Verpflegung der Fuhrleute liefern sollen, wozu sie die Fürsten von Nassau laut gemachten Vorbehalt anzuhalten haben. Dazu 3 Malter von der fürstlichen Kornpacht von dem Wasserfall bei der Langenbachsehen Mühle zum Ziegenfurt oberhalb von Oberzeuzheim (Oberzeutzheim) und die Fischerei im Mühlengraben. Dieser Tauschvertrag wurde am 5. April 1633 geschlossen und am 9. Juli 1633 wurde Philipp von Langenbach mit den eingetauschten Gerechtigkeiten erblich belehnt. Nach dem Tod des Philipp von Langenbach geht das Lehen auf die Söhne seiner Tochter Anna Ottilia von Steprath (Stepprodt), die Brüder Conrad Wilhelm, Vincenz Ludwig, Ernst, Georg Ernst, Philipp Maximilian und Johann Jacob Niclas von Steprath über. Der Aussteller belehnt die Brüder von Steprath mit den genannten Gerechtigkeiten. Conrad Wilhelm und - an Stelle seiner jüngeren Söhne - Gottfried von Steprath leisten den Lehnseid und werden Mannen und Burgmannen des Fürsten von Nassau-Katzenelnbogen zu Diez (Dietz).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel des Ausstellers
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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17.06.2025, 14:09 MESZ
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