Urfehde Nr. 88
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7164
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1527 Mai 22
Regest: Hofhans Ferber +), Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen um Wohlverschulden gelegen ist, weil er auf dem Tucherzunfthaus trotz dem ernstlichen Friedensgebot von Bürgermeister und Rat den Frieden, der ihm zweimal geboten wurde, zweimal gebrochen und sich so verhalten hat, dass die Herren ihn wegen solcher Übeltat als einen friedbrüchigen und aufrührerischen Mann an Leib und Leben härtiglich strafen konnten, wie sie das auch tun wollten. Sie haben ihm Recht ergehen zu lassen (= ein Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Das hat er aber verkiest (= abgelehnt). Er hat sie um Gnad und Barmherzigkeit angerufen. Auf die Bitten seiner Hausfrau und seiner anderen Freundschaft (= Verwandtschaft) und mit Rücksicht auf seine kleinen, unerzogenen Kinder sind sie von der fürgenommenen (= beabsichtigten) Straf abgestanden und haben ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen der ganzen Sache gegen jedermann ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Er soll und will bei seinem Eid künftig zu ewigen Zeiten keinen Degen, Messer oder andere Waffe heimlich oder öffentlich tragen, auch in keine öffentliche Zech, Gesellen- oder Trinkstube gehen, desgleichen nimmermehr in eine Zunftversammlung, vornehmlich am Zunfttag, berufen werden, sondern davon ausgeschlossen sein. Er soll und will diese milde Strafe mit grossem Dank geduldig tragen. Wenn er eine Forderung gegen jemand in Reutlingen hätte, so will er ihn bei dessen ordentlichem Gericht bleiben lassen und nicht weiter (d.h. an ein anderes Gericht) dringen und was dann rechtlich ausgesprochen wird, dabei bleiben. Würde er Eid und Urfehde brechen, so soll er heissen und sein ein meineidiger, treuloser, eidbrüchiger und schädlicher, verurteilter Mann, den die Herren richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Dorsal-/Marginalvermerke: +) Auf der Rückseite: Ferber Hansen Urfehd.
Dorsal-/Marginalvermerke: +) Auf der Rückseite: Ferber Hansen Urfehd.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Bernhart Bersenfeld
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ