Erzbischof Wilhelm von Köln erteilt 11 genannten Brüdern des Augustinerklosters zu Bedbur gemäß der Konstitution "Supra cathedram" die Erlaubnis zum Predigen und Beichtehören; doch sollen sie Bekenntnisse über kölnischen Juden abgenommene Güter nicht annehmen dürfen. D. sabbato post dominicam Oculi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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