Dreyer, Friedrich; Pfarrer (Bestand)
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3.103
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1842 - 1972
Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171). Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen. Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".Bielefeld, im Februar 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.
Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.
Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171).
Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen.
Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515
Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.
Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.
Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171).
Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen.
Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515
Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 14:00 MEZ