Dreyer, Friedrich; Pfarrer (Bestand)
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3.103
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1842 - 1972
Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171). Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen. Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".Bielefeld, im Februar 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.
Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.
Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171).
Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen.
Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515
Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Form und Inhalt: Der Nachlass von Friedrich Dreyer wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 80 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1842 bis 1972. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.103.
Karl Ludwig Friedrich Dreyer (21.07.1896-05.09.1972) war als Hilfsprediger im Jahr 1922 in Neuenhagen, Diözese Berlin, von 1922 bis 1923 in Bochum-Hamme und von 1924 bis 1926 in Spenge tätig. Von 1926 bis 1964 bekleidete er die Pfarrstelle in Holsen-Ahle.
Sein Nachlass wurde dem Landeskirchlichen Archiv vom ehemaligen Gemeindepfarrer in Holsen-Ahle, Jürgen Kampmann, im Auftrag der Familie Gellermann übergeben. Der Nachlass besteht überwiegend aus handgeschriebenen Predigten von Friedrich Dreyer sowie seinen persönlichen Dokumenten und Fotos. Ein Teil des Nachlasses, der sich auf das Gemeindeleben von Holsen-Ahle bezieht, ist in das Archiv der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holsen-Ahle integriert worden (LkA EKvW 4.171).
Außerdem befinden sich im Nachlass Unterlagen von seinem Vater Fritz Dreyer (1868-1914) und seiner Schwester Marie Dreyer (geb. 1903) sowie weiteren Familienangehörigen.
Fritz Dreyer wirkte lange Zeit als Gefängnisseelsorger und war in späteren Jahren (1907-1912) als Geschäftsführer der Ev. Frauenhilfe in Westfalen tätig. Zu diesen Tätigkeitsfeldern sind Briefe von entlassenen Strafgefangenen sowie der Schriftverkehr mit der Zentrale des Ev.-Kirchlichen Hilfsvereins und der Frauenhilfe in Potsdam und die Korrespondenz mit dem Generalsuperintendenten Zoellner überliefert worden. Interessant sind die Tagebuch-Aufzeichnungen seiner Frau Helene Dreyer geb. Gellermann über die Jahresversammlung der Frauenhilfe in Berlin, vermutlich um 1909, die unter anderem vom Besuch der Kaiserin Auguste Viktoria berichten (LkA EKvW 3.103 Nr. 67).
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.103 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.103 Nr. ...".
Bielefeld, im Februar 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 515
Darnauer, Harald: Ich schäme mich des Evangeliums nicht ... Eine Erinnerung an Pfarrer Friedrich Dreyer zum 100. Geburtstag am 21. Juli 1996. - Ahle 1996, 43 S.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 2:00 PM CET