Ferdinand III., Großherzog von Toskana, schließt die Ehe mit Maria von Sachsen und regelt diese vertraglich in 17 Artikeln. Er regelt die Zahlung der Mitgift, Aufnahme von Hypotheken, Fragen der Nachfolge, ihre Versorgung im Falle seines Todes und andere Fragen

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Sächsisches Staatsarchiv
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