Vertrag zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Hans von Rosheim (Raßheim), der zum heutigen Tag zu seinem Münzmeister bestellt worden ist. Hans soll die Münze wie beredet und nach Ordnung der vier rheinischen Kurfürsten, vorbehaltlich künftiger dazu gesetzter Ordnungen und Verschreibungen, versehen. Als Jahreslohn erhält er 80 Gulden sowie 40 Gulden für Kost und einen weiteren Knecht (selbander). Diese Vereinbarung wurde als Chirograph ausgefertigt, wobei der Pfalzgraf und der Münzmeister je einen gleichlautenden Teil erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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