Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Getreuen Schenk Erasmus, Herr zu Erbach und Bickenbach, einerseits und Eberhard, Georg und Valentin Schenk von Erbach, Gebrechen gehalten haben, wegen denen bereits am 17.08.1493 (uff samstag nach assumptionis Marie) zu Heidelberg ein Anlass aufgerichtet worden war. Nachdem "uß zufallennden geschefften" bislang kein Rechtsverfahren (hanndelung) erfolgt ist, sind die Parteien zum heutigen Tag abermals zum gütlichen Verhör erschienen. Beide haben gebeten, den vorgesehenen Ablauf gemäß dem letzten Anlass zuzulassen, wozu der Aussteller geneigt ist, aus Gnade seine Zustimmung gibt und die Frist so verlängert, als ob der Anlass heute geschehen wäre. Kurfürst Philipp will demgemäß seine Räte nach Wald-Michelbach (Walltmichelbach) schicken, um die Parteien zu verhören und die Sache entscheiden zu lassen, ansonsten soll sie wieder vor ihn gebracht werden.