Vor dem straßburger Hofgericht verleiht Johannes Stammeler aus Straßburg an Heinrich Rebeknecht zu Hesselhurst und seine Ehefrau Ennelina ein Gereute gen. die Burstatt zu Hesselhurst als Erblehen gegen einen jährlichen Zins von 12 Schilling straßburger Pfennige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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