Andreas Jost vom Riedt, zugleich namens seines Bruders Emmerich Heinrich vom Riedt, Domkapitulars zu Mainz und Würzburg, (als Lehnserben des + Philipp Wolf von Praunheim) reversiert dem Georg Friedrich (Bischof von Worms) Dompropst zu Mainz die laut inserierter Urkunde vom gleichen Datum erfolgte Mitbelehnung mit dem Dorfe Heddernheim und genannten Ländereien und Gefällen zu Niederursel und Ginheim. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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