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Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Wilhelm [III.], Graf
von Henneberg[-Schleusingen], schließen zum Nutzen des Landes und ihrer
Leute für ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1461-1470
1465 Dezember 4
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegebin ist zu Geysa uff Mitwachin sant Barbara tag nach Cristi geburt virzehinhundert und im funffundsechsigistem iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Wilhelm [III.], Graf von Henneberg[-Schleusingen], schließen zum Nutzen des Landes und ihrer Leute für drei Jahre ein Bündnis (hilff radt und beystant). Es wird vereinbart, sich gegenseitig gegen Feinde zu unterstützen, sollte eine Partei militärisch bedrängt (mit hereßkrafft ubirzagen) oder in eine Fehde verwickelt werden. Sollte Abt Reinhard in eine Fehde verwickelt werden, wird vereinbart, dass er dem Grafen Wilhelm Futter und Kost stellen und für diesem entstandenen reisigen Schaden einstehen soll. Sollte Graf Wilhelm in Fehde geraten, soll er dem ihm beistehenden Abt Reinhard allein Futter und Kost stellen. Erst wenn die Ritter des Abtes in einem täglichen Krieg für den Grafen kämpfen, soll dem Abt auch der reisige Schaden ersetzt werden. Sollte einem der beiden durch die geleistete Hilfe ein Schaden entstehen und man sich über dessen Ersatz nicht einigen können, sollen aus jeder Partei zwei Räte oder Diener ernannt werden, die den Schadensersatz innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Ernennung regeln sollen. Sollte einem der beiden Parteien Eigentum entfremdet werden, soll ihm der andere mit seinen Amtsleuten helfen, dieses wieder zu erlangen. Sollten adelige und nicht adelige Mannen und Diener in einen Rechtsstreit geraten, soll dem adeligen Kläger durch einen der Räte oder das Hofgericht, dem bürgerlichen oder bäuerlichen Kläger vor dem jeweiligen Gericht des Schuldigers beigestanden werden. Von der Vereinbarung nimmt der Abt von Fulda die Herren Adolf [II. von Nassau], erwählter und bestätigter Erzbischof von Mainz, Johann [III. von Grumbach], Bischof von Würzburg, Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen sowie alle Landgrafen von Hessen [Ludwig II. und Heinrich III.] aus. Graf Wilhelm nimmt von der Vereinbarung seinen Oheim, Georg [I. von Schaumberg], Bischof von Bamberg, Johann [III. von Grumbach], Bischof von Würzburg, Ludwig [III. Vitzthum von Eckstädt], Abt von Hersfeld, Heinrich [II.], Herzog von Braunschweig und Lüneburg, Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen sowie alle Landgrafen von Hessen [Ludwig II. und Heinrich III.] aus. Ausstellungsort: Geisa. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Reinhard, Graf Wilhelm
Offenbar war die Tochter Heinrichs II. von Braunschweig und Lüneburg, Margarete, mit Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen verheiratet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.