Vergleich der Neffen Konrad und Rudeger Krengel über Äcker zu Holzmannshausen
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Urk. 18, 425
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1380 Apr. 23
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1380-1389
1380 April 23
Ausf. Perg. - RundSg. Wigands von Dittershausen anh., Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.295 Nr.4
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini 1380 in die Georgii martiris
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (Curd) Krengel bekundet für sich und seine Erben, daß er sich mit seinem Neffen Rudeger Krengel über Forderungen (ansproche) betr. den 8. Teil (ein achtenteil) eines Gutes und einen Acker von 3 Limes Korn (von dryn lymesczin kornes), gelegem im Feld von Holzmannshausen (Holczmanshusen), vollständig verglichen hat (daz ich mit eme ... gesunet, gerichtet vnd geeynet bin genczlichen, gruntlichen vnd eweclichen). Beide Seiten haben sich in die Hand gelobt, die Einigung einzuhalten (stede vnd veste czu haldene), wobei Rudeger und seine Erben dem Neffen für dessen Ansprüche an das Gut und den Acker 2 ebenfalls im Feld von Holzmannshausen befindliche Äcker gegeben haben. Ihre Lage wird wie folgt beschrieben: 'Der eyne heisczet ein hachet agker, gelegen vor deme Lenewyde, der andere heisczit ein hachet agker, gelegen vor deme Flurscheide'. Konrad soll sie innehaben und auf Lebenszeit zu seinem Nutzen gebrauchen, auch darf er sie niemandem versetzen oder verkaufen. Nach Konrads Tod fallen die Äcker ohne Hinderung an Rudeger und seine Erben zurück.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Holczmanshusen concordia facta inter certos propter agros. Alia littera b Curd Krengel et Rudeger Krengel quitan[cia]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die ziegenhainischen Burgmannen Engelbrecht von Bellnhausen (Belnhusen), Rudolf von Leimsfeld (Lymesfelt), Fritz (Fricze) Stog, Johann von Dittershausen (Dithartzhusen)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand von Dittershausen auf Bitte des Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 89r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad (Curd) Krengel bekundet für sich und seine Erben, daß er sich mit seinem Neffen Rudeger Krengel über Forderungen (ansproche) betr. den 8. Teil (ein achtenteil) eines Gutes und einen Acker von 3 Limes Korn (von dryn lymesczin kornes), gelegem im Feld von Holzmannshausen (Holczmanshusen), vollständig verglichen hat (daz ich mit eme ... gesunet, gerichtet vnd geeynet bin genczlichen, gruntlichen vnd eweclichen). Beide Seiten haben sich in die Hand gelobt, die Einigung einzuhalten (stede vnd veste czu haldene), wobei Rudeger und seine Erben dem Neffen für dessen Ansprüche an das Gut und den Acker 2 ebenfalls im Feld von Holzmannshausen befindliche Äcker gegeben haben. Ihre Lage wird wie folgt beschrieben: 'Der eyne heisczet ein hachet agker, gelegen vor deme Lenewyde, der andere heisczit ein hachet agker, gelegen vor deme Flurscheide'. Konrad soll sie innehaben und auf Lebenszeit zu seinem Nutzen gebrauchen, auch darf er sie niemandem versetzen oder verkaufen. Nach Konrads Tod fallen die Äcker ohne Hinderung an Rudeger und seine Erben zurück.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Holczmanshusen concordia facta inter certos propter agros. Alia littera b Curd Krengel et Rudeger Krengel quitan[cia]
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die ziegenhainischen Burgmannen Engelbrecht von Bellnhausen (Belnhusen), Rudolf von Leimsfeld (Lymesfelt), Fritz (Fricze) Stog, Johann von Dittershausen (Dithartzhusen)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wigand von Dittershausen auf Bitte des Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 89r-v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ