Wendelstein. Andreas Brunner, zur dortigen Pfarrei gehöriger Untertan, erlangt gegen einen ausgestellten Revers die Konzession, seine vormals eingädige Stallung zweigädig erbauen zu lassen, und nachdem er auch behaupten wollte, dass solches Gebäude vormals mit einem Feuerrecht zu einer Wohnung versehen gewesen und seine Herrschaft deswegen reservanda sich reserviert, so hat man es diesseits einstweilen dabei bewenden lassen.

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Staatsarchiv Nürnberg