0-1-14-1068 - 1104 Urkunden der Stadt Gerresheim: Die Kanonissin Franziska Gräfin von Hochsteden verzichtet auf die lebenslängliche Nutznießung an einem Grundstück zu Gunsten der Zivilgemeinde Gerresheim
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0-1-14 Bürgermeistereien Gerresheim und Ludenberg (alt: Bestand XIV), 0-1-14-1068.0000
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05.08.1845
Enthält: Die zu Düsseldorf wohnhafte Kanonissin des ehemaligen Stiftes Gerresheim, Franziska Gräfin von Hochsteden, verzichtet zugunstender Zivilgemeinde Gerresheim auf die ihr an der Stiftskurie zu Gerresheim, Katastral-Mutter-Rolle Art. 41, Flur 16 Nr. 247, Haus und Hofplatz, 37 R 30 F groß, Gemüsegarten 110 R 30 Fuß, zus. 147 R 60 Fuß zustehende lebenslängliche Nutznießung, nachdem der Staat das Haus und Grundstück durch Vertrag vom 22. Mai bzw. 4. Juni 1845 an die Gemeinde Gerresheim verkauft hat, und tritt dieselben an die Zivilgemeinde ab, unbeschadet jedoch des Pachtverhältnisses des derzeitigen Bewohners, Gerichtsvollziehers Clasen, gegen eine jährliche Entschädigung von 40 Talern, in halbjährigen Raten zahlbar. - Notariell. Notar Conrad Birnbach Nr. 437.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:59 MEZ