Vertrag zwischen der Stadt Basel für die zu Basel verbliebenen Mitglieder der Bruderschaft St. Johannes auf Burg und dieser selbst (jetzt zu Freiburg) über die Teilung der Einkünfte dieser Bruderschaft. Erstere erhalten alle Einkünfte im Bereich der Stadt und ihres Herrschaftsgebiets, letztere alle österreichischen, badischen, württembergischen und sonstigen Einkünfte. Die verliehenen Kapitalien werden geteilt, wobei die Freiburger die auf dem Herzogtum Württemberg stehenden Gelder erhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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