Bischof Bernhard von Passau gewährt dem Ulrich [I.] von Metten Mautfreiheit für alle vom Kloster aus Österreich auf der Donau durch Passau hindurchgeführten Lebensmittel, jedoch nur auf Lebenszeit des Bischofs. Der Abt verzichtet nicht auf die seinem Kloster von alters her zustehenden Rechte, über die sich der Aussteller unterrichten lassen will.;. S: Bischof Bernhard von Passau