Werden. -Johann Friedrich Engels, kgl. -preußischer Regierungsrat zu Moers, bekundet, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod seines Schwiegervaters Anton de Greif, Kaufhändlers, zu Behuf seiner Tochter Antoinette Engels mit dem Gut gen. die Hörne im Fürstentum Moers, Herrlichkeit Friemersheim, Kirchspiel Neukirchen, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Ernst Weisse, Syndikus der Landstände des Fürstentums Moers und Richter, im Beisein von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten