Mainz, 1587.05.01. (Richter Johann Diether Reutter). Eheberedung zwischen dem B. und Schneider Sigmund Zirkelbach und Christina, nachgelassenen Tochter des B. Jörg Bucher: Sie bringt in die Ehe, alles, war ihr vermög der zwischen ihrer Mutter und ihrem Stiefvater Anton Kempf ausgemachten Einkindschaft an väterlichem Erbe zusteht, nämlich 100 fl. Batzen, jeden Hausrats ein Stück und ein Bett samt Zubehör. Er bringt drei Kinder aus voriger Ehe mit: Apollonia, Philipp und Hans. Diese erhalten statt des Rockenteils 200 fl. im Voraus (Nutzung durch den Vater bis zu ihrer Veränderung vorbehalten) und Einkindschaft mit den aus der neuen Ehe zu erwartenden Kindern zugesichert. Für den Fall, die neue Ehe bliebe kinderlos, wird bestimmt: Stirbt er zuerst, erhält sie all ihr Zugebrachtes, in der Ehe Ererbtes und zum Leib Gehöriges, und 100 fl. von seiner Nahrung. Sirbt sie zuerst, so erhält er von ihrer Nahrung 50 fl. Anwesend: 1) Für ihn: Hermann Jordan, des Rats, Philipp Konicken, und Wolf Beehrman (als Vormünder der Kinder 1. Ehe), 2) für sie: Ihre Eltern, ferner ihr Vormund Wolf Klapperbach, 3) Z.: Mathis Hoffman, Peter Negelsbach, Kaspar Behem, Hans Miltz, Kaspar Eichhorn und Heinrich Brohm. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domkustos).

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