Herzog Hinrick (Heinrich) zu Braunschweig-Lüneburg, Otten Sohn,
verpflichtet sich gegenüber Bürgermeistern und Ratsmannen, die verpfändeten
Schlösse Bleckede, Harborg, Ludershusen, Rethem und Mozedeborgh nicht wieder
einzulösen, es sei denn die Hauptsummen und die verausgabten Baugelder würden
zurückerstattet. Hinweis auf eine entsprechende Urkunde Herzog Fredericks des
Älteren von 1478 Januar 6.