Herzog Hinrick (Heinrich) zu Braunschweig-Lüneburg, Otten Sohn, verpflichtet sich gegenüber Bürgermeistern und Ratsmannen, die verpfändeten Schlösse Bleckede, Harborg, Ludershusen, Rethem und Mozedeborgh nicht wieder einzulösen, es sei denn die Hauptsummen und die verausgabten Baugelder würden zurückerstattet. Hinweis auf eine entsprechende Urkunde Herzog Fredericks des Älteren von 1478 Januar 6.

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