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4/14 [Nr. 14]: Walter Reich, Bürgermeister zu Tübingen gegen Hieron. Zoch, stud.: injuria verbales et reales.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1541
Enthält: Bl. 274-353v: Klage des Walter Reich, Altbürgermeister von Tübingen (Pfeilst. 2893, 2899) gegen Hieronymus Zoch (imm. 13.7.1539, aus Halle a. d. S., später Stadtschreiber in Weil d. St.) wegen Misshandlung; 1541 Jan. 29 bis 1543 Aug. 12.; Bl. 275-282: Gerichtsprotokoll vom 29.1.1541 bis 12.8.1543, enthält 281f. Schiedurteil vom 12.8.1543: es bleibt bei der gütlichen Einigung der Parteien, Klage und Gegenklage sind ot und ab; Zoch bezahlt für Reich binnen einem Monat 7 Fl. 3 Ort Gerichtskosten und einen Urteilbrief; dem Universitätsfiscal wird seine Forderung an Zoch wegen sträflicher Handlung an Walter Reich vorbehalten; 283-287v: Klagschrift Reichs vom 29.1.1541: An Christoph Ochsenbachs Hochzeit, als man nach der Kirche und dem Morgenmahl in Jergen Spenglers und Sebastian Rottenburgers Haus nach Brauch zur Schenke in Rathaus zog, sagte bei Bernhard Scherers Haus hinter ihm Hans Zoch ohne Anlass: Vicebürgermeister, Du musst mir eine Schlacht liefern, er überhörte es, um die Hochzeit nicht zu stören; an der Rathausstiege wiederholte Zoch seinen Spruch derber, man gebot Frieden; oben, wo Reich als Stubenmeister einschenkte, rief der spielende Zoch: "Gang weg, ich hab kein Glück, wenn Du da bist"; beim Nachtmahl in Jerg Spenglers oberer kleiner Stube brachte Zoch Wein, liess trinken, fasste Reichs rechte Hand und rief: "Du musst mir eine Schlacht hefern"; als er antwortete: "Das sei Dir zugesagt", hieb ihm Zoch unversehens mit der Faust ins Gesicht; er verlangt 100 fl. Schadenersatz; 287-288: Gegenklage Zochs vom 12.2.1541: Am 16.11.1540 in Mössingen sagte Reich vor grosser Gesellschaft zu ihm: "Ich weiss wohl, was man Dir hat nach geschrieben". Auf die Frage, was das sei, schwieg er; erst als Zoch fort war, sagte er, dieser sei daheim 1100 fl. schuldig, habe die Gläubiger betrogen, er habe es in einem Brief gelesen; er verlange 500 fl. Schadenersatz; 288-289: Antwort Zochs v. 12.2.1541: er sagte mit nichten: Du musste nur eine Schlacht liefern, und hätte er es gesagt, so wäre es kein Klaggrund; den Mundstreich erhielt Reich für die Ehrverletzung in Mössingen; 291-292v: Replik Reichs vom 26.2.1541: Fühlte sich Zoch beleidigt, so konnte er klagen vor Vogt und Gericht oder dem Hofrat; ausserdem war Frieden geboten; 293-296v: Antwort Reichs vom 19.3.1541: Hans Harder von Gertingen, Hofrichter (Pfeilst. 1300: Herter von Gärtringen) u. a. vom Adel, Doktoren und Bürger hatten eine Gesellschaft zu Mössingen, Zoch kam ungeladen dazu und sagte zu Untervogt Johann Linder (Pfeilst. 2892) und ihm (Reich) die Wächter in Tübingen erschrckten nachts seinen Sohn, sterbe er, so verliere er (Zoch) sein Lehen von den Fürsten von Sachsen, höre es nicht auf, so werfe er den Wächtern Felsen und Steine auf den Kopf. Er (Reich) mahnte ab, die armen Gesellen müssten schreien, wo es ihre Bestallung vorschreibe. Doch Zoch erwiderte, er leide es nicht von Sohn und Lehens wegen. Darauf Reich: "Lieber Zoch ich hör gern das Ewer sachen so wol stelt, aber zunext ist ein gen Tübingen kommen und ein brieff gebracht, das man Euch solt byfangen von ettlicher Ewer gleubiger oder schuldner wegen ... ein namhaffte summe, aber keine genehmigt. Zoch, schrie von Unwahrheit, der Adel stiftete Frieden; als Zoch am nächsten Morgen vor Reichs Kammer (in Mössingen) von Linder verlangte, Reich zum Widerruf zu zwingen, stand dieser auf und sagte: "Wass ich grett hab, gestand ich Euch"; 297-300v: Replik Zochs vom 2.4.1541: Reich könne den Brief nicht vorweisen, und könnte er es, so wäre seine Rede doch unbillig und mutwillig; an Steine habe er nie gedacht; sondern als um 9 Uhr der Wächter schrie und es hiess, den Tübinger Wächter Baier höre man selten, habe er scherzhaft gesagt, ihm erschrecke er alle Nacht seinen Sohn, der ein Lehen habe und dem (l. der) Bischoff von Mönths genannt; 301-304: Beweisartikel Reichs vom 15.8.1541; 305-306v: Interogatoria Zochs, s. d.; 307-308v: Beweisartikel Zochs vom 12.4.1541:; 309-310v: Interrogatoria Rychs vom 30.8.1541; 312-348: Zeugenverhör durch Universitätsnotar Adam Öffner (MUT 96,23) als Commissarius vom 2.-9.4.1543, vorgelegt 9.6.1543; 1542 kam die Pest und verhinderte die Ausführung; Zoch, jetzt Stadtschreiber in Weil d. St., bat mit Brief vom 14.4.1543, ist inseriert, um Unterlassung des Verhörs wegen der Kosten, Jopst Büfler habe einen Vergleich zustand gebracht; die Zeugen:; 322v-326v: Johann Krauß von Waiblingen (MUT 94,22: 1530; 112,31 Dr. iur. 1546; Pfeilst. 1210: Oberrat), 28 Jahre alt, mit beiden Parteien verwandt, Reich liess ihm den Brief aus Sachsen lesen; 327-331v: Hans Bensel d. J., Apotheker zu Tübingen (vgl. Pfeilst. 2888 und 2889). Zu der Abendgesellschaft in seines Bruders Bläsii Bensel (Bl. 301: Johann Blasius) [Haus] in Mössingen sind u.a. geritten: Hans Truchsess (v. Hofingen; Pfeilst. 1300, 2875), Dr. Vollmer (Melchior V.: MUT 65,53; 121,29), Dr. Michel Ruckher (Haller 1,30), Joachimus Canmerarius (Haller 1,337); Zoch, der oben im Tal Gülten einzog, kam zufällig auch; Reich erwähnte den Brief mit "ettlich hundert Gulden", "wenn du dieselbigen bezahltest, würdest mit vil lehen empfor haben"; bei Ochsenbachs Hochzeit brachte Zoch einen hohen Holzbecher mit Reifer voll Weins herein und liess "ettlich Rhöden lauffen; darauf Reich: Wann ist doch das geschwätz hindennach genug?"; da schlug Zoch den Reich auf den Hals, "das es batschte", denn er ine zimblich wol getroffen"; vom Brief habe ihm Fritz Jakob von Anweil, der alte Vogt (Pfeilst. 2875) erzählt; 331v-335: Hans Walther, Schwiegervater des Stoffel Ochsenbach, sah Zoch zu Kilchberg, es hiess: der Schulden wegen; 335-342: Sebastian Rotenburger, Stiefsohn von Zochs Bruder (MUT 113,19: Lazarus Z.): Reich redete in Mössingen lachend von dem Brief, Rotenburger schlief dort mit Zoch und Dr. Vollmer in derselben Kammer, Ochsenbachs Hochzeit war in seinem Haus; beim Zug zur Schenke ging er neben Zoch, vor ihnen Reich, auch Georg Gertner (PIT), Georg Hemminger und Bernhard Krupp waren dabei; Zoch fing immer wieder, an Sigmund Herters (MUT 63,45; Pfeilst. 2878), Caspar Vollands (MUT 69,66) Haus, an mag. Bernhard Scherers Eck, an Graf Heinrich Keller von Reich an; zuletzt sagte dieser: Was hast du mangel an mir? Zoch: Du musst mir eine Schlacht liefern; Reich: von Herzen gern; doch hielt man beide an den Röcken fest und trat zwischen sie; an der Rathausstiege griff Zoch an den Dolch, Reich an sein Thus. (Hirschfänger), doch bot man Frieden; 342-344: Bernhart Schwindelin, Bürger zu Tübingen, z. Zt. Hofmeister in Heiligkreuztal, hörte sagen, Zoch habe wegen Schulden entlaufen müssen; 344-347v: Wendel Ochsenbach, Bruder des Hochzeiters Christoph O., mit beiden Parteien verwandt, schenkte ein, folgte Zoch, der voll Weins, in das Stüblein; Reich nahm die Herausforderung an, "dass er seinen Mann nit fürchte"; Reich zeigte O. den Brief, damit er nicht meine, er (Reich, rhödte aus einem hafen"); 349-350v: Briefkopie: Wolffe Juche, Moritz Drewes, Andres Michael und Wolff von Beitten, denen Zoch laut eigner Hand das auf beigelegtem Zettel verzeichnete Geld schuldet, bitten Ratmannen, Meister der Innungen und Gemeinhait der Stadt Halle, ihn, der in Tübingen verehelicht
sei, durch ein Schreiben an Bürgermeister und Rat von Tübingen mit "ernst und gezwenge" dahin zu bringen, dass er seine Schulden und die Kosten bezahle 15.3.1539, eingelegt 23.6.1543; 351-351v: Schuldenliste: Juche 48 alte Sch. (zu 20 Groschen), Drewes 30 alte Sch.; sie haben ihn beklagt, darüber er eingenomen würden, aber beclagter hat sich aus solchem gefengnis mit gewallt herus gewurckt und allso von dannen entkomen; Michell 20 fl. und 6 ganze Taler, Beithenn 50 fl., eingelegt 23.6.1543; 352-353v: Briefkopie: Ratmannen usw. von Halle an Bürgermeister und Rat von Tübingen, 18.3.1539: Bitte, Zoch zu veranlassen, dem Briefzeiger die Schulden zu bezahlen, den geübten frevel zu erkennen und sich mit uns deshalben zu verfügen, oder sie würden andere Wege beschreiten, eingelegt 23.6.1543.
Akte
Baier, [N.] (genannt 1541)
Beitten, Wolff von (genannt 1541)
Bensel, Hans d. J. (genannt 1540)
Bensel, Johann Blasius (genannt 1541)
Bufler, Joss (geb. um 1512)
Camerarius, Joachim (1500-1574)
Drewes, Moritz (genannt 1541)
Harder, Hans (genannt 1541)
Hemminger, Georg (gen. 1541)
Herter von Herteneck, Sigmund (um 1495-1552)
Jakob, Fritz (genannt 1541)
Juche, Wolffe (genannt 1541)
Keller, Heinrich (genannt 1541)
Krauß, Johann (um 1514-1576)
Krupp, Bernhard (genannt 1541)
Linder, Johann (geb. um 1496)
Michael, Andres (genannt 1541)
Ochsenbach, Christoph (genannt 1541)
Ochsenbach, Wendel (geb. um 1508)
Öffner, Adam (geb. um 1500)
Reich, Walter (genannt 1541)
Rotenburger, Sebastian (genannt 1541)
Rucker, Michael d.Ä. (1507-1561)
Scherer, Bernhard (genannt 1541)
Schwindelin, Bernhart (genannt 1541)
Truchsess von Höfingen, Hans (gest. 1576)
Volland, Caspar (1501-1553)
Vollmer, Melchior (geb. um 1498)
Walther, Hans (genannt 1541)
Zoch, Jeronimus (geb. um 1523)
Zoch, Lazarus (geb. um 1523)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.