Gerhard von de Sandt, Bürgermeister, und Konrad Priess, Doktor der Medizin, beide Gerichtsschöffen zu Xanten, bekunden, dass vor ihnen Johann Görtz, Witwer der Mechelt von Hausen, mit Zustimmung seiner Kinder erklärt hat, dass er aus der Elemosinarie der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten aus einer Stiftung des Arnold Lewen, des Matthias Schallick und der Adelheid von Düsseldorf, Witwe de Rynß, von den Schaffnern (clavigeris) daselbst 610 Taler Kapital zu 30 Stüber klevischer Währung aufgenommen und empfangen hat. Er gelobte, dieses Kapital mit 5 Talern vom Hundert jährlich, zahlbar an Philippi und Iacobi [1. Mai] oder binnen 14 Tagen danach von 1679 an, zu verpensionieren. Die Ablösung soll beiderseits ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Als Sicherheit hat derselbe Johann Minfisch gen. Görtz einen Kamp Landes, etwa 3 Marsaat groß, freies Eigen, im Amt Xanten gelegen zwischen dem Rhein und Lambert Hauekens Weide bzw. zwischen Land desselben Haeffken gen. Zehllen auf beiden Seiten, sowie alle seine anderen Güter zu Unterpfand gesetzt, woran der Elemosinar sich im Fall der Nichtzahlung sowohl für Kapital als auch für ausstehende Jahrpensionen mit Pfändung und Pfandschließung ohne Gerichtsverfahren schadlos halten kann, wogegen der Schuldner und seine Erben keinerlei Rechtsbehelfe und Einreden vorbringen können. - Die Schöffen kündigen ihre unten aufgedrückten Siegel an. ... geschehen Xanten den irsten tagh monatz Maii 1678.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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