Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt in direkter Ansprache den Bürgermeistern, Räten, Gemeinden, Einwohnern, Schultheißen, Ein- und Ausleuten des Schlosses, der Stadt und des Amts Lauda und allen dazugehörigen Dörfern, Weilern, Wohnungen und Zugehörden, so wie er es an den Ritter Ludwig von Hutten verkauft hat, dass sie diesem fortan als ihrem Erbherrn huldigen und gehorsam sind. Anschließend sind sie der Pflichten, Gelübde, Eide und Verbundenheit gegenüber dem Pfalzgrafen entbunden. Der Verkauf betraf auch die Rechte und Gerechtigkeiten am Kloster und Dorf Gerlachsheim (Gerlaßheim) mit zugehörigen Dörfern, Leuten, Weilern, Wohnungen und Nutzungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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