Notiz, dass in Streitigkeiten zwischen Graf Reinhard zu Hanau einer- und Jörg (Jorgen) Brendel von Homburg andererseits wegen Dienst und Bede von einem Hof zu Seulberg (Sulberg), das Nachfolgende vereinbart wurde. Georg hatten den Hof von zwei Frankfurter Bürgern (burgern), nämlich Klara, der Witwe von Hein Glauburger (Glauberger), und Gertrud (Gerdrut), der Witwe des Johannes Förster (Furster), gekauft. Georg erachtete den Hof als frei, der Graf beanspruchte Bede und Dienst, woraufhin beide Seiten von den pfalzgräflichen Räten wie folgt geschlichtet wurden: Beide Seiten sollen sich gemäß der Einung zwischen Grafen und Ritterschaft in der Wetterau einigen. Sie haben eingewilligt, dass Eberhard Wais von Feuerbach (Weysen von Fuerbach) als Obmann agieren soll. Falls dieser dieses Amt nicht annehmen will, soll es Johann More (Mor), Schultheiß zu Frankfurt, übernehmen. Der Pfalzgraf soll dem Burggrafen zu Friedberg seine Einwilligung zu dieser Obmannschaft und zur Tagsatzung schriftlich mitteilen. Bezüglich der Verwendung von Wasser und Weide durch den Hofmann zu Seulberg soll es bei der Schlichtung bleiben, die Graf Johann von Nassau und Dillenburg und Graf Otto von Solms herbeigeführt worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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