Walther Hertwig zu Hohebach (Hoebach) und dessen Ehefrau Margarethe beurkunden, daß ihnen Herr Andreas von Grumbach (Grunbach), Komtur, und die Brüder des Deutschen Ordens zu Mergentheim (Mergentheyn) eine Wiese zu Hohebach, die die Ehefrau eines gewissen Kunz inne hatte, gegen einen jährlichen Zins in Höhe von 5 Gulden zu Lehen gegeben haben; wobei des weiteren vereinbart wurde, daß von diesem Zins 2 1/2 fl gegen die Bezahlung von insgesamt 30 rheinischen Gulden (reinischer güldin) der Landeswährung zu Franken abgelöst werden können.