Herzog Albrecht [V.] von Bayern bewilligt dem Kloster Metten zur Aufbringung des diesem nebst anderen Klöstern auch dem Landtag zu Ingolstadt auferlegten Kapitals die Aufnahme von 700 rheinischen Gulden [zu 5%] auf einige Klostergüter.;. S: Herzog Albrecht [V.] von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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