Gewarde Richter, Schöffen und benannte Kirchmeister zu Wertherbruch verpfänden dem Prior Johann von Hünxe und namentlich genannten Konventualen (unter denen Broder Gossen Koster) zu Marienthal für ein mit 2 Goldgulden zu verzinsendes Darlehen von 40 Goldgulden, welches sie bei den Genannten für ihren Kirchenbau aufgenommen haben, bezeichnete Ländereien ihrer Kirche. D. in vigilia Bartholomei ap.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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