Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Osterode/Harz (Bestand)
Show full title
NLA HA, Nds. 675 Osterode
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Nichtstaatliche Bestände >> 2.7 Weitere Körperschaften
1888-1968
Enthält: Bodennutzungserhebungen, Hofkarten
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landwirtschaftskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts wurden auf der Grundlage des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 eingerichtet. Während in den meisten preußischen Gebieten sofort danach Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen wurden, stieß die Kammergründung im Gebiet des heutigen Niedersachsens zunächst auf Widerstand, der erst allmählich abnahm. Am 15. Juni 1899 wurde die Landwirtschaftskammer Hannover, später folgten die Landwirtschaftskammern in Oldenburg (1900) und Braunschweig (1907, aufgelöst 1933).
Die Wurzeln der Landwirtschaftskammer Hannover lagen in den landwirtschaftlichen Provinzial- oder Hauptvereinen des 19. Jahrhunderts sowie in der von König Georg III. von Großbritannien und Irland als Kurfürst von Hannover 1764 in Celle gegründeten Königlichen Landwirtschaftsgesellschaft. Diese siedelte 1877 nach Hannover um und bestand nach der Kammergründung als Traditionsgesellschaft bis 1933 weiter. Nach ihrer Gründung übernahmen die Landwirtschaftskammern nicht nur die bislang den Hauptvereinen und der Landwirtschaftsgesellschaft obliegenden Aufgaben, sondern auch die von diesen eingerichteten Institute und Bildungseinrichtungen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die preußischen Landwirtschaftskammern waren Gesamtinteressenvertretungen, die nicht nur die berufsständischen Interessen aller landwirtschaftlichen Bereiche, sondern insgesamt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der Land- und Forstwirtschaft wahrnahmen und ein weites Aufgabenspektrum hatten. Zur Aufgabenerfüllung wurden spezielle Fachausschüsse und Fachabteilungen eingerichtet, die im Lauf der Zeit eine ständige Ergänzung und Erweiterung erfuhren und alle Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit umfassten. Da den Kammern der lokale organisatorische Unterbau auf öffentlich-rechtlicher Ebene zunächst fehlte, sie aber darauf angewiesen waren, in die Fläche zu wirken, arbeiteten sie eng mit den landwirtschaftlichen Vereinen vor Ort zusammen.
Die Haupttätigkeit der Landwirtschaftskammern konzentrierte sich auf die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auf die Förderung des landwirtschaftlichen Bildungswesens. In diesem Zusammenhang sind die Einrichtungen maßgeblich als Schulträger in Erscheinung getreten. Eine Vielzahl landwirtschaftlicher Schulen der verschiedenen Schultypen (Ackerbauschulen, höhere Landwirtschaftsschulen und Hauswirtschaftsschulen zur Förderung der landwirtschaftlichen Mädchenbildung) wurden von den Kammern eingerichtet.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum 21. Juni 1933 wurden alle Landwirtschaftskammern aufgelöst, Oktober/ November 1933 auch die landwirtschaftlichen Vereine, die als Unterbau der Kammern fungierten. Offizieller Rechtsnachfolger der Kammern wurde der Reichsnährstand. Dessen regionale Untergliederung waren die Landesbauernschaften, welche sowohl die Aufgaben als auch die Verwaltungs- und Dienststellen der Kammer übernahmen. So entstanden auf niedersächsischem Gebiet in Anlehnung an die vorige Kammergebietseinteilung die Landesbauernschaften Hannover, Braunschweig und Oldenburg. 1937 wurden die Gebiete der Landesbauernschaften neu gegliedert. In Anlehnung an die politische Gaueinteilung wurde die Landesbauernschaft Oldenburg um die bislang zur Landwirtschaftskammer bzw. Landesbauernschaft Hannover gehörigen Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert und in Landesbauernschaft Weser-Ems umbenannt. Die Landesbauernschaft Braunschweig wurde aufgelöst und mit der Landesbauernschaft Hannover zur Landesbauernschaft Niedersachsen zusammengeschlossen.
Außerdem richtete der Reichsnährstand 1937 die sog. Landbauaußenstellen als landeskulturelle und wasserbauliche Fachdienststellen ein. Die Landbauaußenstellen unterstützten die Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Realisierung von Meliorationsprojekten. Darüber hinaus oblag den Landbauaußenstellen die Planung, Durchführung und Betreuung der sich an die wasserbautechnischen Entwässerungsmaßnahmen anschließenden Maßnahmen zur Bodenverbesserung.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden die Landesbauernschaften zunächst bis zur Auflösung des Reichsnährstandes im Jahr 1948 weiter (zu dessen Abwicklung siehe auch das Vorwort zum Bestand Nds. 1630). Mit der Verordnung vom 1. November 1948 wurde für Niedersachsen - zunächst vorläufig - die Wiedererrichtung von Landwirtschaftskammern beschlossen, die nun jedoch nicht mehr als landwirtschaftliche Gesamtinteressenvertretung, sondern als rein berufsständische Interessenvertretungen fungierten und sich als solche auf die fachliche Förderung und Betreuung der Landwirtschaft konzentrierten. Dabei wurden in Niedersachsen mit den beiden Kammern Weser-Ems und Hannover zwei Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen, deren Sprengel mit denen der Landesbauernschaften Weser-Ems und Niedersachsen identisch waren. Die vorläufigen Landwirtschaftskammern blieben bis zum Erlass des Landwirtschaftskammergesetzes im Jahr 1954, welches die Landwirtschaftskammern in Niedersachsen endgültig auf eine solide und dauerhafte gesetzliche Grundlage stellte, bestehen.
Die Organisation der Landwirtschaftskammern knüpfte an die Strukturen aus der Zeit vor 1933 an. Die wirtschaftliche Beratung vor Ort war bis in die 1960er Jahre eine der wesentlichen Aufgaben der Landwirtschaftsschulen, die in jedem Landkreis bestanden. Daneben war die Landwirtschaftskammer - wie bereits vor dem Zweiten Weltkrieg - Trägerin von wissenschaftlichen Instituten sowie Lehr- und Versuchsanstalten, die wieder aufgebaut und erweitert wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: Der in den 1960er Jahren einsetzende Struktur- und Bedeutungswandel der deutschen Landwirtschaft wirkte sich maßgeblich auf die Organisationsstruktur der Landwirtschaftskammern und der ihnen angeschlossenen Stellen aus. Mitte der 1960er Jahre erfolgte erstmals eine Entkoppelung der Wirtschaftsberatung von den Landwirtschaftsschulen. In vielen Landkreisen wurden eigene Wirtschaftsberatungsstellen eingerichtet. 1974 kam es zur entscheidenden Neuregelung des landwirtschaftlichen Bildungswesens. Mit dem Niedersächsischen Schulgesetz vom 30. Mai 1974 verloren die Landwirtschaftskammern ihre Schulträgerschaft. Die Trägerschaft der landwirtschaftlichen Fachschulen ging an die jeweiligen Landkreise über. Von nun an konzentrierte sich der Schwerpunkt der Kammerarbeit im Bereich landwirtschaftliche Bildung auf die berufliche Fort- und Weiterbildung sowie auf die praktische Berufsausbildung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft.
Die kommunale Gebietsreform, welche die Zahl der Landkreise in Niedersachsen von 60 auf 38 reduzierte, veranlasste die Landwirtschaftskammern zur Umorganisation ihres örtlichen Beratungssystems. In jedem Landkreis wurde 1979 eine Kreisstelle eingerichtet, die die Wirtschaftsberatung und die berufliche Bildung vor Ort als Aufgabenschwerpunkt hatten.
Geschichte des Bestandsbildners: Die zunehmend angespannte Lage der öffentlichen Haushalte und der Zwang zur Kosteneinsparung führte Anfang der 1990er Jahre zu weiteren Reformen, die sich maßgeblich auf die dezentrale Organisation der Landwirtschaftskammern auswirkten. Zur Verbesserung der Arbeitseffizient und Rationalisierung wurden bis 1992 Bezirksstellen als regionale Dienstleistungszentren eingerichtet, die mit den bisherigen Landbauaußenstellen, den Saatbauinspektionen, den Tierzuchtämtern und den Stellen des Pflanzenschutzamtes, mehrere Dienststellen zusammenfassten und kreisübergreifende Aufgaben der Spezialberatung übernahmen. Eine dieser Bezirksstellen befand sich in Osterode.
Die jüngste, grundlegende Strukturreform der Landwirtschaftskammer erfolgte zum 1. Januar 2006 mit der Fusion der beiden selbständigen Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Grundlage des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. 61/2003, S. 176). Diese Reform wirkt sich nicht nur auf die Struktur der beiden Hauptverwaltungen in Hannover und Oldenburg, sondern auch auf die dezentrale Organisation der vereinigten Landwirtschaftskammer aus. Insbesondere sind Einsparungen im Bereich der nun als Außenstellen bezeichneten ehemaligen Kreisstellen geplant, so dass einzelne Außenstellen aufgelöst werden.
In Osterode befindet sich inszwischen keine Bezirksstelle mehr. Deren räumlicher Zuständigkeitsbereich ist auf die Bezirksstelle Northeim übergegangen.
Stand: September 2008 (leicht verändertes Vorwort zum Bestand NLA AU Dep. 125, ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 675 Osterode ist bislang zwei Ablieferungen der Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Osterode (Acc. 2001/111 und Acc. 2007/096) eingegangen. Es handelt sich überwiegend um sogenannte Hofkarten, die von der britischen Militärregierung mit allen Angaben zu den Höfen und ihren Ausstattungen an Personal, Vieh, Land und Maschinen in der unmittelbaren Nachkriegszeit angelegt wurden.
Bestandsgeschichte: Stand: November 2007
Bearbeiter: Dr. Michael Hermann (2008)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Die Landwirtschaftskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts wurden auf der Grundlage des preußischen Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 eingerichtet. Während in den meisten preußischen Gebieten sofort danach Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen wurden, stieß die Kammergründung im Gebiet des heutigen Niedersachsens zunächst auf Widerstand, der erst allmählich abnahm. Am 15. Juni 1899 wurde die Landwirtschaftskammer Hannover, später folgten die Landwirtschaftskammern in Oldenburg (1900) und Braunschweig (1907, aufgelöst 1933).
Die Wurzeln der Landwirtschaftskammer Hannover lagen in den landwirtschaftlichen Provinzial- oder Hauptvereinen des 19. Jahrhunderts sowie in der von König Georg III. von Großbritannien und Irland als Kurfürst von Hannover 1764 in Celle gegründeten Königlichen Landwirtschaftsgesellschaft. Diese siedelte 1877 nach Hannover um und bestand nach der Kammergründung als Traditionsgesellschaft bis 1933 weiter. Nach ihrer Gründung übernahmen die Landwirtschaftskammern nicht nur die bislang den Hauptvereinen und der Landwirtschaftsgesellschaft obliegenden Aufgaben, sondern auch die von diesen eingerichteten Institute und Bildungseinrichtungen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die preußischen Landwirtschaftskammern waren Gesamtinteressenvertretungen, die nicht nur die berufsständischen Interessen aller landwirtschaftlichen Bereiche, sondern insgesamt die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der Land- und Forstwirtschaft wahrnahmen und ein weites Aufgabenspektrum hatten. Zur Aufgabenerfüllung wurden spezielle Fachausschüsse und Fachabteilungen eingerichtet, die im Lauf der Zeit eine ständige Ergänzung und Erweiterung erfuhren und alle Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit umfassten. Da den Kammern der lokale organisatorische Unterbau auf öffentlich-rechtlicher Ebene zunächst fehlte, sie aber darauf angewiesen waren, in die Fläche zu wirken, arbeiteten sie eng mit den landwirtschaftlichen Vereinen vor Ort zusammen.
Die Haupttätigkeit der Landwirtschaftskammern konzentrierte sich auf die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auf die Förderung des landwirtschaftlichen Bildungswesens. In diesem Zusammenhang sind die Einrichtungen maßgeblich als Schulträger in Erscheinung getreten. Eine Vielzahl landwirtschaftlicher Schulen der verschiedenen Schultypen (Ackerbauschulen, höhere Landwirtschaftsschulen und Hauswirtschaftsschulen zur Förderung der landwirtschaftlichen Mädchenbildung) wurden von den Kammern eingerichtet.
Geschichte des Bestandsbildners: Zum 21. Juni 1933 wurden alle Landwirtschaftskammern aufgelöst, Oktober/ November 1933 auch die landwirtschaftlichen Vereine, die als Unterbau der Kammern fungierten. Offizieller Rechtsnachfolger der Kammern wurde der Reichsnährstand. Dessen regionale Untergliederung waren die Landesbauernschaften, welche sowohl die Aufgaben als auch die Verwaltungs- und Dienststellen der Kammer übernahmen. So entstanden auf niedersächsischem Gebiet in Anlehnung an die vorige Kammergebietseinteilung die Landesbauernschaften Hannover, Braunschweig und Oldenburg. 1937 wurden die Gebiete der Landesbauernschaften neu gegliedert. In Anlehnung an die politische Gaueinteilung wurde die Landesbauernschaft Oldenburg um die bislang zur Landwirtschaftskammer bzw. Landesbauernschaft Hannover gehörigen Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück erweitert und in Landesbauernschaft Weser-Ems umbenannt. Die Landesbauernschaft Braunschweig wurde aufgelöst und mit der Landesbauernschaft Hannover zur Landesbauernschaft Niedersachsen zusammengeschlossen.
Außerdem richtete der Reichsnährstand 1937 die sog. Landbauaußenstellen als landeskulturelle und wasserbauliche Fachdienststellen ein. Die Landbauaußenstellen unterstützten die Wasserwirtschaftsverwaltung bei der Realisierung von Meliorationsprojekten. Darüber hinaus oblag den Landbauaußenstellen die Planung, Durchführung und Betreuung der sich an die wasserbautechnischen Entwässerungsmaßnahmen anschließenden Maßnahmen zur Bodenverbesserung.
Geschichte des Bestandsbildners: Nach dem Zweiten Weltkrieg bestanden die Landesbauernschaften zunächst bis zur Auflösung des Reichsnährstandes im Jahr 1948 weiter (zu dessen Abwicklung siehe auch das Vorwort zum Bestand Nds. 1630). Mit der Verordnung vom 1. November 1948 wurde für Niedersachsen - zunächst vorläufig - die Wiedererrichtung von Landwirtschaftskammern beschlossen, die nun jedoch nicht mehr als landwirtschaftliche Gesamtinteressenvertretung, sondern als rein berufsständische Interessenvertretungen fungierten und sich als solche auf die fachliche Förderung und Betreuung der Landwirtschaft konzentrierten. Dabei wurden in Niedersachsen mit den beiden Kammern Weser-Ems und Hannover zwei Landwirtschaftskammern ins Leben gerufen, deren Sprengel mit denen der Landesbauernschaften Weser-Ems und Niedersachsen identisch waren. Die vorläufigen Landwirtschaftskammern blieben bis zum Erlass des Landwirtschaftskammergesetzes im Jahr 1954, welches die Landwirtschaftskammern in Niedersachsen endgültig auf eine solide und dauerhafte gesetzliche Grundlage stellte, bestehen.
Die Organisation der Landwirtschaftskammern knüpfte an die Strukturen aus der Zeit vor 1933 an. Die wirtschaftliche Beratung vor Ort war bis in die 1960er Jahre eine der wesentlichen Aufgaben der Landwirtschaftsschulen, die in jedem Landkreis bestanden. Daneben war die Landwirtschaftskammer - wie bereits vor dem Zweiten Weltkrieg - Trägerin von wissenschaftlichen Instituten sowie Lehr- und Versuchsanstalten, die wieder aufgebaut und erweitert wurden.
Geschichte des Bestandsbildners: Der in den 1960er Jahren einsetzende Struktur- und Bedeutungswandel der deutschen Landwirtschaft wirkte sich maßgeblich auf die Organisationsstruktur der Landwirtschaftskammern und der ihnen angeschlossenen Stellen aus. Mitte der 1960er Jahre erfolgte erstmals eine Entkoppelung der Wirtschaftsberatung von den Landwirtschaftsschulen. In vielen Landkreisen wurden eigene Wirtschaftsberatungsstellen eingerichtet. 1974 kam es zur entscheidenden Neuregelung des landwirtschaftlichen Bildungswesens. Mit dem Niedersächsischen Schulgesetz vom 30. Mai 1974 verloren die Landwirtschaftskammern ihre Schulträgerschaft. Die Trägerschaft der landwirtschaftlichen Fachschulen ging an die jeweiligen Landkreise über. Von nun an konzentrierte sich der Schwerpunkt der Kammerarbeit im Bereich landwirtschaftliche Bildung auf die berufliche Fort- und Weiterbildung sowie auf die praktische Berufsausbildung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft.
Die kommunale Gebietsreform, welche die Zahl der Landkreise in Niedersachsen von 60 auf 38 reduzierte, veranlasste die Landwirtschaftskammern zur Umorganisation ihres örtlichen Beratungssystems. In jedem Landkreis wurde 1979 eine Kreisstelle eingerichtet, die die Wirtschaftsberatung und die berufliche Bildung vor Ort als Aufgabenschwerpunkt hatten.
Geschichte des Bestandsbildners: Die zunehmend angespannte Lage der öffentlichen Haushalte und der Zwang zur Kosteneinsparung führte Anfang der 1990er Jahre zu weiteren Reformen, die sich maßgeblich auf die dezentrale Organisation der Landwirtschaftskammern auswirkten. Zur Verbesserung der Arbeitseffizient und Rationalisierung wurden bis 1992 Bezirksstellen als regionale Dienstleistungszentren eingerichtet, die mit den bisherigen Landbauaußenstellen, den Saatbauinspektionen, den Tierzuchtämtern und den Stellen des Pflanzenschutzamtes, mehrere Dienststellen zusammenfassten und kreisübergreifende Aufgaben der Spezialberatung übernahmen. Eine dieser Bezirksstellen befand sich in Osterode.
Die jüngste, grundlegende Strukturreform der Landwirtschaftskammer erfolgte zum 1. Januar 2006 mit der Fusion der beiden selbständigen Landwirtschaftskammern Weser-Ems und Hannover zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Grundlage des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) vom 10. Februar 2003 (Nds. GVBl. 61/2003, S. 176). Diese Reform wirkt sich nicht nur auf die Struktur der beiden Hauptverwaltungen in Hannover und Oldenburg, sondern auch auf die dezentrale Organisation der vereinigten Landwirtschaftskammer aus. Insbesondere sind Einsparungen im Bereich der nun als Außenstellen bezeichneten ehemaligen Kreisstellen geplant, so dass einzelne Außenstellen aufgelöst werden.
In Osterode befindet sich inszwischen keine Bezirksstelle mehr. Deren räumlicher Zuständigkeitsbereich ist auf die Bezirksstelle Northeim übergegangen.
Stand: September 2008 (leicht verändertes Vorwort zum Bestand NLA AU Dep. 125, ergänzt Dezember 2015)
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 675 Osterode ist bislang zwei Ablieferungen der Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Osterode (Acc. 2001/111 und Acc. 2007/096) eingegangen. Es handelt sich überwiegend um sogenannte Hofkarten, die von der britischen Militärregierung mit allen Angaben zu den Höfen und ihren Ausstattungen an Personal, Vieh, Land und Maschinen in der unmittelbaren Nachkriegszeit angelegt wurden.
Bestandsgeschichte: Stand: November 2007
Bearbeiter: Dr. Michael Hermann (2008)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
8,5
Bestand
Literatur: Ewart, Hinrich: Den Fortschritt der Landwirtschaft fördern. 100 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover. Ein Ausflug durch die Geschichte der Landwirtschaftskammer Hannover, Hannover 1999.
Literatur: Hohenstein, Angelika: Bauernverbände und Landwirtschaftskammern in Niedersachsen 1945-1954, Hildesheim 1990.
Literatur: 75 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover 1899-1974, Eine Veröffentlichung von Ansprachen und Vorträgen anläßlich der Festveranstaltung am 14. März 1974, hrsg. von der Landwirtschaftskammer Hannover, Hannover 1974.
Literatur: 60 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover, Hannover 1959.
Literatur: www.lwk-niedersachsen.de
Literatur: Hohenstein, Angelika: Bauernverbände und Landwirtschaftskammern in Niedersachsen 1945-1954, Hildesheim 1990.
Literatur: 75 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover 1899-1974, Eine Veröffentlichung von Ansprachen und Vorträgen anläßlich der Festveranstaltung am 14. März 1974, hrsg. von der Landwirtschaftskammer Hannover, Hannover 1974.
Literatur: 60 Jahre Landwirtschaftskammer Hannover, Hannover 1959.
Literatur: www.lwk-niedersachsen.de
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST