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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er einen Flecken aus der Allmende seines Dorfs Oftersheim (Offterß-) zu einem Weiher gelegen "im Gyessen" eingefasst hatte, wobei er den Einwohnern zu Oftersheim für den Flecken an anderer Stelle Genüge getan hatte. Weitere 7 Morgen Wiese des Klosters Schönau waren dazugekommen. Weiter hatte der Pfalzgraf zwischen dem Hegenich und der Straße einen Weiher in der "wirts lachen" machen lassen, Weiher und Gruben von der Straße hinab gen Kirchheim zu der "ziegel gruben" geführt. Da Jost von Venningen, ehemals Deutschmeister, Kosten und Lohn übernommen und das Kloster Schönau Eigentum an den Gütern hatte, hat der Pfalzgraf mit ihnen folgenden Vertrag geschlossen: Jede Partei - Pfalzgraf, Kloster und der ehemalige Deutschmeister - erhält bei der Befischung der Weiher und Gruben ein Drittel der Erträge. Für die Instandhaltung, die Nutzung und für einen Wartknecht übernimmt jede Partei ein Drittel der Kosten. Die notwendigen Gelder sollen der Landschreiber zu Heidelberg für den Pfalzgrafen, der Keller des Heidelberger Hofes für das Kloster Schönau und der Keller des Deutschordenshofes zu Heidelberg für den Deutschen Orden bei Bedarf unverzüglich reichen. Kurfürst Friedrich befiehlt seinen Amtleuten, dafür Sorge zu tragen, dass niemand Schäden an Weihern und Gruben verursacht. Übertretungen sollen auf der Zent gerügt werden, wobei Strafgelder alleine dem Pfalzgrafen zustehen. Kurfürst Friedrich, Abt Johann von Schönau, der ehemalige Deutschmeister Jost sowie der derzeitige Deutschmeister, Ulrich von Lentersheim, geben ihre Zustimmung und kündigen ihre Siegel an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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