Erteilung einer Konzession zum Handel mit Kramwaren an den Schneider Johann Georg Hermann unter Reservierung der Rechte des Lebküchners Johann Daniel Ammerbacher, beide zu Langenburg; Streitigkeiten zwischen Ammerbacher und Hermann wegen Handels mit Spezereiwaren durch Hermann; Erweiterung der Konzession Hermanns nach dem Konkurs Ammerbachers; Klage des Ochsenwirts Weigel zu Langenburg als Käufer des Ammerbacher'schen Hauses und der darauf haftenden Konzession über den Spezereihandel Hermanns.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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