G 459 - Evangelisches Pfarramt Züttlingen (Bestand)
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G 459
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1619-1988
Einleitung: ========== Ortsgeschichte ==========
Aufgrund seines Namens und seiner Erstnennung in den frühesten Güterverzeichnissen der Klöster Fulda (Zutilingen, Zutelingen 750/79; Zutilinga 846) und Lorsch (Odoldingen 797) gehört Zütlingen in die älteste Schicht nachantiker Siedlungen. Auf der Gemarkung von Züttlingen mit Assumstadt, Domeneck, Ernstein und Maisenhälden entstand seit dem hohen Mittelalter teils alldial, teils unter würzburgischer und weinsbergischer Lehenshoheit eine höchst komplex strukturierte Adelsherrschaft. Seinen Anfang nahm das Kondominat von den Rittersfamilien von Zütlingen, von Domeneck und von Ernstein. Nach mehreren Besitzwechseln gelangten die verschiedenen Teile der Ganerbenschaft 1676 an die Herren von Ellrichshausen. Schon seit dem späteren 16. Jh. war die ganze Herrschaft beim Ritterkanton Kocher immatrikuliert und wurde 1805/06 von Württemberg mediatisiert. Zwischen 1714 und 1728 wurde, u.a. wegen Gehorsamsverweigerung, der sogenannte Züttlinger Bauernprozess zwischen der Herrschaft Ellrichshausen und der Gemeinde Züttlingen vor dem Reichskammergericht ausgetragen. Züttlingen gehörte seit 1806 zum württembergischen Oberamt Möckmühl, 1810 zum Oberamt Neckarsulm und 1938 zum Landkreis Heilbronn. Assumstadt, Maisenhälden und Domeneck kamen 1849 zur Gemeinde Züttlingen. Zum 1. Januar 1975 erfolgte die Eingliederung nach Möckmühl.
Zu der vermutlich schon im hohen Mittelalter bestehenden, 1325 dem Stift Mosbach inkorporierten Pfarrei Züttlingen-Assumstadt gehörten auch die Filialen Reichertshausen, Siglingen und Maisenhälden. Eine eigene Pfarrei in Assumstadt gab es indes nicht. Wann das am Ende des 18. Jh. untergegangene Gotteshaus in Assumstadt errichtet wurde, ist nicht mehr festzustellen. Seit der um die Mitte des 16. Jh. von der ritteradeligen Vogtherrschaft durchgeführten Reformation diente es als Gotteshaus der lutherischen Gemeinde. Das Patronatsrecht hatte 1559 das Stift Möckmühl bzw. das Herzogtum Württemberg inne. Die Schule wurde um 1700 von Züttlingen nach Assumstadt verlegt. Seit 1807 gehört Möckmühl mit den Filialen Bittelbronn und Züttlingen zum Dekanat Neuenstadt. Die gotische Pfarrkirche St. Lukas in Züttlingen wurde 1844 bis auf den Chor abge-rissen. An ihrer Stelle wurde 1857 ein von dem Heilbronner Stadtbau-meister Louis De Millas betreuter neuromanischer Bau errichtet, der 1963 und 1969 renoviert wurde.
Durch Zusammenschluss der evangelischen Kirchengemeinden Bittel-bronn, Möckmühl, Roigheim, Ruchsen und Züttlingen ist zum 1. Dezember 2019 die evangelischen Verbundkirchengemeinde Möckmühl - Roigheim - Züttlingen gebildet worden.
Literatur:
Möckmühl, in: Der Landkreis Heilbronn, Bd. 2 Die Gemeinden. Historische Grundlagen und Gegenwart, bearbeitet von der Abteilung Fachprogramme und Bildungsarbeit des Landearchivs Baden-Württemberg, hrsg. vom Landesarchiv Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Heilbronn, Ostfildern 2001, S. 162-187
========== Bestandsgeschichte ==========
Auf der Grundlage eines Kirchengemeinderatsbeschlusses vom 19. Mai 2011 wurde am 7. Juli 2011 das Archiv der Kirchengemeinde Züttlingen zur Verwahrung und Verwaltung an das Landeskirchliche Archiv Stuttgart abgeben. Das Archiv ist erstmals 1961 von Dr. F. Heimberger 1961 eingerichtet, geordnet und verzeichnet worden. Im Auftrag der Kirchengemeinde hat Ute Schüssler 2022 den Bestand neu erschlossen. Er hat eine Gesamtlaufzeit von 1619 bis 1988. Das Pfarrarchiv umfasst Amtsbücher (Kirchenbücher, Protokolle u.a.), Akten und Rechnungsunterlagen, die sich auf 162 Bestellnummern erstrecken. Das älteste Archivale ist ein 1619 angelegtes Mischbuch. Im Pfarrarchiv werden auch Archivalien zur Heiligenpflege und zur Schule überliefert.
Stuttgart, im Juni 2023
Bertram Fink
Aufgrund seines Namens und seiner Erstnennung in den frühesten Güterverzeichnissen der Klöster Fulda (Zutilingen, Zutelingen 750/79; Zutilinga 846) und Lorsch (Odoldingen 797) gehört Zütlingen in die älteste Schicht nachantiker Siedlungen. Auf der Gemarkung von Züttlingen mit Assumstadt, Domeneck, Ernstein und Maisenhälden entstand seit dem hohen Mittelalter teils alldial, teils unter würzburgischer und weinsbergischer Lehenshoheit eine höchst komplex strukturierte Adelsherrschaft. Seinen Anfang nahm das Kondominat von den Rittersfamilien von Zütlingen, von Domeneck und von Ernstein. Nach mehreren Besitzwechseln gelangten die verschiedenen Teile der Ganerbenschaft 1676 an die Herren von Ellrichshausen. Schon seit dem späteren 16. Jh. war die ganze Herrschaft beim Ritterkanton Kocher immatrikuliert und wurde 1805/06 von Württemberg mediatisiert. Zwischen 1714 und 1728 wurde, u.a. wegen Gehorsamsverweigerung, der sogenannte Züttlinger Bauernprozess zwischen der Herrschaft Ellrichshausen und der Gemeinde Züttlingen vor dem Reichskammergericht ausgetragen. Züttlingen gehörte seit 1806 zum württembergischen Oberamt Möckmühl, 1810 zum Oberamt Neckarsulm und 1938 zum Landkreis Heilbronn. Assumstadt, Maisenhälden und Domeneck kamen 1849 zur Gemeinde Züttlingen. Zum 1. Januar 1975 erfolgte die Eingliederung nach Möckmühl.
Zu der vermutlich schon im hohen Mittelalter bestehenden, 1325 dem Stift Mosbach inkorporierten Pfarrei Züttlingen-Assumstadt gehörten auch die Filialen Reichertshausen, Siglingen und Maisenhälden. Eine eigene Pfarrei in Assumstadt gab es indes nicht. Wann das am Ende des 18. Jh. untergegangene Gotteshaus in Assumstadt errichtet wurde, ist nicht mehr festzustellen. Seit der um die Mitte des 16. Jh. von der ritteradeligen Vogtherrschaft durchgeführten Reformation diente es als Gotteshaus der lutherischen Gemeinde. Das Patronatsrecht hatte 1559 das Stift Möckmühl bzw. das Herzogtum Württemberg inne. Die Schule wurde um 1700 von Züttlingen nach Assumstadt verlegt. Seit 1807 gehört Möckmühl mit den Filialen Bittelbronn und Züttlingen zum Dekanat Neuenstadt. Die gotische Pfarrkirche St. Lukas in Züttlingen wurde 1844 bis auf den Chor abge-rissen. An ihrer Stelle wurde 1857 ein von dem Heilbronner Stadtbau-meister Louis De Millas betreuter neuromanischer Bau errichtet, der 1963 und 1969 renoviert wurde.
Durch Zusammenschluss der evangelischen Kirchengemeinden Bittel-bronn, Möckmühl, Roigheim, Ruchsen und Züttlingen ist zum 1. Dezember 2019 die evangelischen Verbundkirchengemeinde Möckmühl - Roigheim - Züttlingen gebildet worden.
Literatur:
Möckmühl, in: Der Landkreis Heilbronn, Bd. 2 Die Gemeinden. Historische Grundlagen und Gegenwart, bearbeitet von der Abteilung Fachprogramme und Bildungsarbeit des Landearchivs Baden-Württemberg, hrsg. vom Landesarchiv Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Landkreis Heilbronn, Ostfildern 2001, S. 162-187
========== Bestandsgeschichte ==========
Auf der Grundlage eines Kirchengemeinderatsbeschlusses vom 19. Mai 2011 wurde am 7. Juli 2011 das Archiv der Kirchengemeinde Züttlingen zur Verwahrung und Verwaltung an das Landeskirchliche Archiv Stuttgart abgeben. Das Archiv ist erstmals 1961 von Dr. F. Heimberger 1961 eingerichtet, geordnet und verzeichnet worden. Im Auftrag der Kirchengemeinde hat Ute Schüssler 2022 den Bestand neu erschlossen. Er hat eine Gesamtlaufzeit von 1619 bis 1988. Das Pfarrarchiv umfasst Amtsbücher (Kirchenbücher, Protokolle u.a.), Akten und Rechnungsunterlagen, die sich auf 162 Bestellnummern erstrecken. Das älteste Archivale ist ein 1619 angelegtes Mischbuch. Im Pfarrarchiv werden auch Archivalien zur Heiligenpflege und zur Schule überliefert.
Stuttgart, im Juni 2023
Bertram Fink
Evangelisches Pfarramt Züttlingen
5 lfd. m
Bestand
Züttlingen, Möckmühl, Landkreis Heilbronn
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:05 MESZ