Weihnachtsgeschenke auf Pump - Und ewig lockt die Schuldenfalle
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 R120118/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/023 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2012 >> Unterlagen
6. Dezember 2012
Jeder zehnte Deutsche ist überschuldet, die Betroffenen werden immer jünger. "Mehr private Insolvenzen" meldet dieses Jahr der Landkreis Rastatt. "Trotz guter Konjunktur nimmt die Zahl der verschuldeten Haushalte im Ortenaukreis nicht ab", meldete das "Offenburger Tageblatt". "Heilbronn liegt bei Privatinsolvenzen an der Spitze im Land", titelte die "Heilbronner Stimme". Und die "Stuttgarter Nachrichten": "Schüler tappen oft in die Schuldenfalle".
"Überschuldet" zu sein bedeutet, es besteht keine Chance, die Schulden zurück zahlen zu können. Mittlerweile ist mehr als ein Viertel der überschuldeten Bundesbürger jünger als 30 Jahre. Vor allem in Großstädten übernehmen sich viele finanziell. Pro Tag geben die Bundesbürger 81 Millionen Euro über Internetkäufe aus. Viel zu schnell werde der "Kaufen"-Knopf im Internet-Portal gedrückt. Und das hat zu einer bemerkenswerten Entwicklung geführt. Arbeitslos zu sein ist inzwischen weit seltener die Ursache dafür, überschuldet zu sein. Es ist das "Kaufen wollen", das zur neuen Überschuldungsursache geworden ist. Weil es zur Lebenseinstellung geworden ist: "Wieso zahlen, komm, stress mich nicht mit so was".
Wenn dann gar nichts mehr geht, bleibt der Gang in die "Privatinsolvenz". Damit soll Schuldnern ein Weg zum Neuanfang geebnet werden. Rund 130.000 Privatpersonen machen das pro Jahr bundesweit. Sechs Jahre lang bedeutet das: Was zu pfänden ist, wird zugunsten der Gläubiger verkauft. Der Schuldner hat keinen Zugriff mehr auf Vermögen und Einkommen. Wenn er in dieser sogenannten "Wohlverhaltensphase" mindestens 25 Prozent der Forderungen zurückzahlt, wird ihm der große Rest der Schulden erlassen.
Das könnte bald schon in drei Jahren, also in halber Zeit, über die Bühne gehen. Das plant die Bundesregierung. Schuldnerberater halten den Entwurf für wirklichkeitsfremd und ein "Luxusinsolvenzgesetz". Denn kaum jemand schaffe es in bereits drei Jahren, ein Viertel seiner Schulden zurückzuzahlen. Andere Kritiker befürchten dagegen, dass es nicht verantwortbar sei, wenn sich innerhalb dreier Jahre jemand von drei Vierteln seiner Schulden befreien könne. Handwerkerbetriebe würden so Gefahr laufen, noch häufiger auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben.
Zu Gast im Studio: Marion Kremer, Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Inkasso-Unternehmen
"Überschuldet" zu sein bedeutet, es besteht keine Chance, die Schulden zurück zahlen zu können. Mittlerweile ist mehr als ein Viertel der überschuldeten Bundesbürger jünger als 30 Jahre. Vor allem in Großstädten übernehmen sich viele finanziell. Pro Tag geben die Bundesbürger 81 Millionen Euro über Internetkäufe aus. Viel zu schnell werde der "Kaufen"-Knopf im Internet-Portal gedrückt. Und das hat zu einer bemerkenswerten Entwicklung geführt. Arbeitslos zu sein ist inzwischen weit seltener die Ursache dafür, überschuldet zu sein. Es ist das "Kaufen wollen", das zur neuen Überschuldungsursache geworden ist. Weil es zur Lebenseinstellung geworden ist: "Wieso zahlen, komm, stress mich nicht mit so was".
Wenn dann gar nichts mehr geht, bleibt der Gang in die "Privatinsolvenz". Damit soll Schuldnern ein Weg zum Neuanfang geebnet werden. Rund 130.000 Privatpersonen machen das pro Jahr bundesweit. Sechs Jahre lang bedeutet das: Was zu pfänden ist, wird zugunsten der Gläubiger verkauft. Der Schuldner hat keinen Zugriff mehr auf Vermögen und Einkommen. Wenn er in dieser sogenannten "Wohlverhaltensphase" mindestens 25 Prozent der Forderungen zurückzahlt, wird ihm der große Rest der Schulden erlassen.
Das könnte bald schon in drei Jahren, also in halber Zeit, über die Bühne gehen. Das plant die Bundesregierung. Schuldnerberater halten den Entwurf für wirklichkeitsfremd und ein "Luxusinsolvenzgesetz". Denn kaum jemand schaffe es in bereits drei Jahren, ein Viertel seiner Schulden zurückzuzahlen. Andere Kritiker befürchten dagegen, dass es nicht verantwortbar sei, wenn sich innerhalb dreier Jahre jemand von drei Vierteln seiner Schulden befreien könne. Handwerkerbetriebe würden so Gefahr laufen, noch häufiger auf offenen Rechnungen sitzen zu bleiben.
Zu Gast im Studio: Marion Kremer, Vizepräsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Inkasso-Unternehmen
0'15
Audio-Visuelle Medien
Dörner, Jeanette
Kremer, Marion
Ruf, Peter
Insolvenzen
Schulden
Weihnachten; Geschenk
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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