Mainz, 1570.10.02. (Richter Johann von Karben). Magister Peter Kriech, Kammergerichtsnotar, und seine Frau Christine, Seifried Muller und seine Frau Anna übergeben dem B. Hans Eichhorn und seiner Frau Ottilia alles, was ihrem verstorbenen Vater und Schwiegervater Mathes Eichhorn zu Zell im Ham von seinen Eltern anerstorben und ihnen gebührte. Hans Eichhorn und seine Frau verpflichten sich dagegen (falls sie keine Leibeserben haben sollten) die Schenker testamentarisch zu bedenken; 76 fl. die die Eheleute dem Matheis Eichhorn schuldig gewesen sind, sollen sie binnen Jahresfrist an Peter Kreich bezahlen. Z.: Magister Peter Loer, Prokurator, Anton Drach und Hans Boppart.

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