Hans Schriep, seßhaft zu "Tailfingen" [Neckartailfingen, Kr. Esslingen], unter dem Verdacht des Wildfrevels zu Stuttgart gef., jedoch auf seine Bitte gegen Bezahlung seiner Gefängniskosten begnadigt und mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung wieder zu stellen und künftiger Strafe gewärtig zu sein, gelobt, dies zu befolgen, und schwört U. - Bürgen mit 300 fl: sein Vetter Hans Sterr, B. zu Nürtingen, und sein Schwiegersohn Hans Wetzel von Neckartailfingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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