Der Herzog von Schleswig, Graf Heinrich IV. von Holstein-Rendsburg, anerkennt, dass die Dörfer Hutzfeld, [Klein] Neudorf, Wöbs, Brackrade, Thürk und Kreuzfeld des Johannes VII. Schele, Bischof von Lübeck, keinen Hofdienst zum Schloss Plön schuldig sind, sondern solchen nur aus Freundschaft leisten, und nimmt den Bischof und sein Stift in seinen Schutz.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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