Graf Johann von Sulz verkündet als Hofrichter des Hofgerichts in Rottweil dem Urteiler des Gerichts Hans Vaihingen, daß auf Antrag des Johann Engelbrecht, Bürger von Köln, der Walther Zobel von Gibelstadt in die Acht getan worden, und gebietet ihm, daß er dem Kläger Anlaiten auf die Güter des Beklagten um seiner Forderung an ihn von 4000 fl. erteile.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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