Gutsanlage Schwenzin (3 km NW von Waren / Müritz)
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N20-1316
N 20 Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
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Mai 2016
Enthält u.a.: Gutsanlage Schwenzin (3 km NW von Waren / Müritz) Der Ort ist seit 1250 urkundlich erwähnt. Das ehemalige Gutsdorf ist nur noch an der Kastanienallee erkennbar, Gutshaus und Wirtschaftsgebäude sind abgerissen. Letzter Eigner ab 1926 war Richard Jestrow. Das Pächterhaus liegt abseits, nur über Eldenburg durch den Wald erreichbar direkt am Kölpinsee in Hochlage gelegen. Es ist ein villenartiger Kompaktbau von 1876 mit zeitnahen baulichen Veränderungen als Hotel und Restaurantanlage in zwei Geschossen und 9 Achsen als Putzbau mit Walmdach und modern gestaltete Gauben, sowie Balkonen und Vorbauten an beiden Fronten. Der Mittelrisalit mit Segmentbogen ist 3-achsig und 3-geschossig. In der Nähe das separat, privat als Pension betriebene und umfunktionierte, ehemalige Torhaus. Im Umfeld noch der in den Wald eingefügte ehemalige Park. Nach 1945 war das Anwesen Isolierstation und Kinderkrankenhaus der Stadt Waren.
Dr. Helmut Stiehler
Akten
Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht: Die Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte wurden dem Kreisarchiv übertragen.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ