Verpfändungen und Frondienste
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 92 a Bü 3
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 92 a von Grävenitz: Kanzlei zu Ludwigsburg
von Grävenitz: Kanzlei zu Ludwigsburg >> 2. Verwaltung der württ. Lehen Heimsheim mit Perouse, Marschalkenzimmern mit Albeck und Burgösch >> 2.2 Forst und Jagdwesen
1719-1728
Enthält: Freiherr Wolfgang Dietrich von Gemmingen zu Mühlhausen a.d. Würm verpfändet dem Reichsgrafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz gegen ein Darlehen von 3000 fl. auf 8 Jahre die Gemmingenschen Waldungen bei Heimsheim, die Jagdgerechtigkeit des Kleinen Waidwerks daselbst, das von Württemberg jährlich zu empfangende Wildpretdeputat und das Heimsheimer Jägerhaus mit Quittung des Wolf Dietrich von Gemmingen über den Empfang der 3000 fl. durch den Advokaten Korn;
Beschreibung des Jagdbezirks, in dem von Gemmingen das Recht des Kleinen Waidwerks besessen hat;
Berechnung des Christoph Heinrich Korn über seine Auslagen beim Abschluss des Gemmingen-Grävenigschen Jagensrezesses;
Auszug aus dem Kaufbrief über den Verkauf von Schloss und Dorf Mühlhausen a.d. Würm durch Wolfgang Dietrich von Gemmingen an Rittmeister Reinhard Ludwig von Gemmingen;
Freiherr Reinhard Ludwig von Gemmingen, Kapitän bei dem Fuggerschen Kreisregiment zu Pferd, verpfändet dem Reichsgrafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz gegen ein Darlehen von 1000 fl. die ihm am 29. April 1720 von seinem Bruder Wolfgang Dietrich von Gemmingen übereigneten Waldungen und Jagdgerechtsame bei Heimsheim auf weitere 5 Jahre mit Quittung des Reinhard Ludwig von Gemmingen über den Empfang der 1000 fl.
Karl Heinrich von Schlaitheim, Freiherr zu Jsenburg verlängert als Vormund des Josef von Gemmingen (Sohn des verstorbenen Reinhard Ludwig von Gemmingen) den Pfandschaftsvertrag mit dem Reichsgrafen von Grävenitz über die Gemmingenschen Waldungen und Jagdgerechtsame bei Heimsheim um weitere 5 Jahre bis 1737 mit Bestätigung des Direktorialkonvents des Ritterkantons Neckar-Schwarzwald;
Die vom Forstamt Leonberg zu fertigende Beschreibung des Grävenitzschen Jagdbezirks sowie die Weigerung der zu dem Jagdbezirk gehörigen Gemeinde Merklingen, die Jagd- und Forstfronen zu leisten
Beschreibung des Jagdbezirks, in dem von Gemmingen das Recht des Kleinen Waidwerks besessen hat;
Berechnung des Christoph Heinrich Korn über seine Auslagen beim Abschluss des Gemmingen-Grävenigschen Jagensrezesses;
Auszug aus dem Kaufbrief über den Verkauf von Schloss und Dorf Mühlhausen a.d. Würm durch Wolfgang Dietrich von Gemmingen an Rittmeister Reinhard Ludwig von Gemmingen;
Freiherr Reinhard Ludwig von Gemmingen, Kapitän bei dem Fuggerschen Kreisregiment zu Pferd, verpfändet dem Reichsgrafen Friedrich Wilhelm von Grävenitz gegen ein Darlehen von 1000 fl. die ihm am 29. April 1720 von seinem Bruder Wolfgang Dietrich von Gemmingen übereigneten Waldungen und Jagdgerechtsame bei Heimsheim auf weitere 5 Jahre mit Quittung des Reinhard Ludwig von Gemmingen über den Empfang der 1000 fl.
Karl Heinrich von Schlaitheim, Freiherr zu Jsenburg verlängert als Vormund des Josef von Gemmingen (Sohn des verstorbenen Reinhard Ludwig von Gemmingen) den Pfandschaftsvertrag mit dem Reichsgrafen von Grävenitz über die Gemmingenschen Waldungen und Jagdgerechtsame bei Heimsheim um weitere 5 Jahre bis 1737 mit Bestätigung des Direktorialkonvents des Ritterkantons Neckar-Schwarzwald;
Die vom Forstamt Leonberg zu fertigende Beschreibung des Grävenitzschen Jagdbezirks sowie die Weigerung der zu dem Jagdbezirk gehörigen Gemeinde Merklingen, die Jagd- und Forstfronen zu leisten
1 Bü
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:53 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Bestände vor 1803 bzw. vor 1806/10 (Tektonik)
- Weltliche Herrschaften (Tektonik)
- Sonstige weltliche Herrschaften (Tektonik)
- von Grävenitz: Kanzlei zu Ludwigsburg (Bestand)
- 2. Verwaltung der württ. Lehen Heimsheim mit Perouse, Marschalkenzimmern mit Albeck und Burgösch (Gliederung)
- 2.2 Forst und Jagdwesen (Gliederung)