Bischof Otto von Würzburg (Herbipolensis) beurkundet, daß Andreas von Hohenlohe (de Hohenloch) vor seinem Eintritt in das Haus des Hospitals der heiligen Jungfrau Maria über das Meer in Jerusalem, das der Deutschen genannt wird, in seiner Anwesenheit, in der von dessen Brüdern Gottfried und Konrad, von Edlen des Landes und von geistlichen Ministerialen den mit seinen Brüdern vereinbarten Teilungs- und Abfindungsvertrag über ihre Burgen, Lehen und Dienstleute ritterlichen und bäuerlichen Standes, ausgenommen eines gewissen Bertoldo, den Andreas bereits erhalten hat, endgültig abgeschlossen hat. Andreas von Hohenlohe erhält dabei Güter und Rechte in Weikersheim (Wichartesheim), Schönbühl (Sconebuhel), einen Wald im Kammerforst, der ihrem Bruder Friedrich gehört hat, in Gelchsheim (Geulichesheim), Sonderhofen (Sunderenhoven), Mergentheim, einen Wald in Ketterich (Ketereit) und Weiden an der Tauber (Tubera). Darüber hinaus versprechen sie, ihre Schwester Kunigunde ehrenvoll zu verheiraten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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