Markgraf Karl II. von Baden-Durlach vergleicht sich über die 13.458 fl. betragenden Schulden seines verstorbenen Bruders Markgraf Bernhard von Baden-Durlach, bei der Stadt Basel dahin, daß der Stadt das Flotzrecht auf der Wiese und andern Wassern zustehe, die Hälfte der Schuld unverzinslich, die andere zu 5% Zins stehen bleiben solle; Bürgen sind Vögte und Gemeinden der Herrschaft Rötteln

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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