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Seligenstadt: Godefridus abbas in Seligenstadt molendinum inf quod in fossato civitatis contra Cruzenburg situm est, Livgardi vidue ejusque filiis...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 17 Orte, Buchstabe S >> 17.9 Seligenstadt
1232
Seligenstadt, Abtei
Pergament mit des Abtes anhängendem Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: De anno 1232
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Seligenstadt: Godefridus abbas in Seligenstadt molendinum inf quod in fossato civitatis contra Cruzenburg situm est, Livgardi vidue ejusque filiis jure concessit heriditario, civium consensu, videlicet quod dicta Livgardis quamdin ipsum tenere porterunt et voluerunt molendinum obstaculum quod in situ illo Mittelwer dicitur superius firmabunt et inferius ad usum molendini et ad fossati firmitatem dabunt praeterea dicti molendini possessores ad abbatis cameram duo talenta cere pure annutatim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.