Erhart Eberwein, Bürger von A{e}rding (1), bestätigt, von Dompropst Eberhard und dem Domkapitel Salzburg die Swortzen Hueb zu Chlethaim (2) nach Baumannsrecht gegen Leistung des gewöhnlichen Dienstes bestandsweise erhalten zu haben. Er ist verpflichtet, jährlich wie andere Untertanen [hausgenozzen] in die Stift zu kommen. Die Amtsleute haben, wenn Forderungen bestehen, das gleiche Verfügungsrecht auf der Hube wie bei ihren Leibeigenen [aygen la{e}uten]. Nach seinem Tod haben seine Ehefrau und Erben keinerlei Anspruch auf die Hube, das Dritteil fällt an seinen Herrn. Gegenüber dem Vogt der Güter und Leute sollen er, seine Ehefrau und Erben als Boten des Domkapitels dienen. Zeugen: Peter der Aygelsaimer, Kastner zu Mu{e}ldorf (3), Heinrich Salzb(urger), Kämmerer zu Erding, Heinrich, Schreiber zu Altena{e}rding (4). Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Erding, Markt
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Erhart Eberwein, Bürger von A{e}rding (1), bestätigt, von Dompropst Eberhard und dem Domkapitel Salzburg die Swortzen Hueb zu Chlethaim (2) nach Baumannsrecht gegen Leistung des gewöhnlichen Dienstes bestandsweise erhalten zu haben. Er ist verpflichtet, jährlich wie andere Untertanen [hausgenozzen] in die Stift zu kommen. Die Amtsleute haben, wenn Forderungen bestehen, das gleiche Verfügungsrecht auf der Hube wie bei ihren Leibeigenen [aygen la{e}uten]. Nach seinem Tod haben seine Ehefrau und Erben keinerlei Anspruch auf die Hube, das Dritteil fällt an seinen Herrn. Gegenüber dem Vogt der Güter und Leute sollen er, seine Ehefrau und Erben als Boten des Domkapitels dienen. Zeugen: Peter der Aygelsaimer, Kastner zu Mu{e}ldorf (3), Heinrich Salzb(urger), Kämmerer zu Erding, Heinrich, Schreiber zu Altena{e}rding (4). Empfänger: Salzburg: Domkapitel. Siegler: S: Erding, Markt
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 74
HU Salzburg 172; GU Erding 1469/4
Domkapitel Salzburg Urkunden
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1350 April 23
Fußnoten:
1) Erding (Lkr. Erding)
2) Klettham (Gde.u. Lkr. Erding)
3) Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn)
4) Altenerding (Gde.u. Lkr. Erding)
1) Erding (Lkr. Erding)
2) Klettham (Gde.u. Lkr. Erding)
3) Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn)
4) Altenerding (Gde.u. Lkr. Erding)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: litera pro hueba in Klethaim in officio A{e}rding X: 5: Erding fasc. 95
Originaldatierung: 1350 an sand Go{e}rigen tag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1350
Monat: 4
Tag: 23
Sprache: dt.
Vermerke: RV: litera pro hueba in Klethaim in officio A{e}rding X: 5: Erding fasc. 95
Originaldatierung: 1350 an sand Go{e}rigen tag
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1350
Monat: 4
Tag: 23
Eberwein: Erhard, Bürger, Erding, Bote d. Domkapitels
Aigelshamer: Peter, Kastner, Mühldorf
Salzburger: Heinrich, Kämmerer, Erding
Schreiber: Heinrich, Altenerding
Erding (Lkr. Erding): Amtsleute
Erding (Lkr. Erding): Vogtei
Erding (Lkr. Erding): Leibeigene
Klettham (Gde. u. Lkr. Erding): Swortzen Hub
Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn):
Altenerding (Gde. u. Lkr. Erding)
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\Eberhard
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:35 MESZ
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