H. Albrecht von Bayern, G. zu Hennegau usw., und sein Sohn H. Johann von Bayern übertragen dem LG. Johann [zu Leuchtenberg], dzt. Pfleger des Landes Niederbayern, für die ihnen und dem verstorbenen H. Albrecht geleisteten treuen Dienste die Pflege und das Gericht zu Scherding mit allen Nutzen und Gerechtigkeiten von kommendem Georgi an auf 6 Jahre, so wie diese bisher Vlreich Kamerawer und andere Pfleger innegehabt haben. - S 1-2: A 1-2.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv