Georg Elchinger von Plüderhausen, wegen ungebührlicher Reden und Handlungen gegen die Ober- und Untervögte zu Schorndorf und gegen seine Miterben am Gut seines Bruders Peter Elchinger zu Schorndorf gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner freigelassen, gelobt, das Erbe seines verstorbenen Bruders gerecht zu verteilen, besonders auch das Haus, das dazu gehört, sofort zu räumen, zu verkaufen und den Gewinn aufzuteilen; er gelobt ferner, seine Atzung im Gefängnis zu bezahlen, sich fortan gehorsam zu erzeigen, stellt einen Bürgen, der mit seinem Vermögen für die Einhaltung dieser Verschreibung haftet, und schwört U. Bürge: Melchior Wenck von Schornbach [Kr. Waiblingen].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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