Wirich Lander [von Sp.] bekundet: wegen der Forderungen und Klagen, die er und sein Bruder Gerhard ihrer Vorfahren wegen gegen Großvater [Johann] und Vater [Johann] des Grafen Johann [zu Sp.] und den Grafen selbst hatten, ist Wirich für seine Person gesühnt. Er sagt den Grafen von Klagen und Forderungen ledig und los. Siegel des Ausstellers.