Erlassen der dem Seckler Gottlieb Friedrich Genter von Neuenstein wegen wiederholter Landstreicherei und anderer Vergehen zuerkannten siebenwöchigen Kreisgefägnisstrafe mit nachfolgender dreijähriger Ortsbegrenzung unter der Bedingung der unverzüglichen Auswanderung nach Amerika

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...